1. Schussfestigkeitsprüfung ( Sfk )
- Ein Teckel kann an jagdlichen Prüfungen nur teilnehmen, wenn die Schussfestigkeit
nachgewiesen wurde.
Die Hunde werden auf einer freien Fläche geprüft. Der Hund hat sich ca. 30 m vom
Hundeführer zu entfernen. Dann werden auf Anweisung eines Richters zwei
Schrotschüsse abgegeben.Reißen sie auf den Schuss hin aus oder versuchen sich zu
verkriechen, haben sie die Prüfung nicht bestanden.
2. Wassertest ( WaT )
- Eine Ente wird 6-8 m unter Abgabe von 2 Schrotschüssen ins tiefe Wasser geworfen.
Der Teckel wird dann ins Wasser geschickt und soll die Ente an die Uferseite wo der
Hundeführer steht holen. Der bestandene Wassertest gilt auch als
Schussfestigkeitsnachweis.
3. Spurlautprüfung ( Sp )
- Hier muss der Teckel die Spur eines aufgescheuchten Hasen ( der Hund darf den
Hasen nicht gesehen haben ) aufnehmen und ihr lauthals folgen.
4. Eigungsbewertung für die Bodenjagd ( BhFK/95 )
- Diese Prüfung wird unter Verwendung zahmen Raubwildes in einer Schliefanlage
durchgeführt. Hund und Fuchs bekommen aber keinen körperlichen Kontakt. Der
Hund muss den Fuchs, der abgeschiebert ist finden und ihn verbellen. Die gesamte
Arbeitszeit eines Hundes soll 20 Minuten nicht überschreiten.
5. Stöberprüfung ( St )
- Diese Prüfung findet in geschlossenen Waldparzellen von min. 1 ha Größe statt. In
diesen Waldparzellen soll der Hund, Schalenwild, Hase oder Fuchs aufstöbern und in
Bewegung bringen. Neben dieser Stöberarbeit kommen bei dieser Prüfung auch noch
Gehorsamsfächer hinzu. Diese sind Leinenführigkeit, Ablegen und Schussruhe und
Benehmen beim Standtreiben (Nachstellung einer Treibjagd ). Beim Stöbern bleibt der
Hundeführer außerhalb der Waldparzelle.
6. Waldsuche ( Was )
- Ähnlich der Stöberprüfung, nur dass der Hund vom Führer in der Waldparzelle
begleitet wird und er regelmäßig Kontakt mit seinen Führer halten soll.
7. Stöbern im Jagdbetrieb ( StiJ )
- Stöbern im Jagdbetrieb ist ein Leistungszeichen das während der Jagdlichen Praxis in
Anwesenheit von zwei Richtern errungen werden kann.
8. Eignung zur Stöberjagd mit Schwarzwild ( ESw )
- Diese Prüfung wird in einen anerkannten Schwarzwildgatter durchgeführt.
Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände
zu bewegen.
9. Leistungszeichen im praktischen Jagdbetrieb Schwarzwild/Natur ( SauN )
- Dieses Leistungszeichen kann vergeben werden wenn der Hund in der jagdlichen
Praxis an Schwarzwild arbeitet.
10. Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte ( SchwhK )
- Hier wird eine Nachsuche auf krankgeschossenes Wild nachgestellt. Die künstliche
Fährte wird mit Wildblut hergestellt, ( Spritzverfahren oder Tupfverfahren ) und muss
über Nacht gelegen haben und sollte eine Länge von min. 1000/1200 m haben.
11. Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte mit Fährtenschuh ( SchwhKF )
- Ähnlich wie der normalen Schweißprüfung nur dass hier neben dem Blut auch mit
Schalenabdrücken ( Fuß, Huf des Tieres ) die Fährte hergestellt wird.
12. Erschwerte Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte ( SchwhK/40 oder SchwhKF/40 )
- genauso wie die Punkte 10 und 11, nur das die Fährte mindestens 40 Stunden alt sein
muss.
13. Schweißprüfung ohne Richterbegleitung ( SchwPoR/20, SchwPoR/40 )
- Bei dieser Prüfung wird der Hundeführer nicht von den Richtern begleitet. Er wird von
den Richtern am Anfang der Fährte eingewiesen und ein Richter wartet am Ende der
Fährte. Hier muss der Hundeführer mit dem Teckel nicht nur das Stück am Ende der
Fährte finden, sondern auch sog. Verweiserpunkte die beim Fährtenlegen ausgelegt
wurden, finden.
14. Schweißprüfung auf natürlicher Wundfährte ( SchwhN )
- Dieses Leistungszeichen kann dem Hund für echte Nachsuchen auf krankgeschossenes
oder angefahrenes Wild vergeben werden.
15. Verbandsschweißprüfung ( VSwP ) und Verbandsfährtenschuhprüfung ( VSwp/F )
- Dies ist eine Prüfung vom Jagdgebrauchshundeverband ( JGHV ).
Altersvorraussetzung der Hunde: mind. 24 Monate alt.
Weitere Vorraussetzung ist, dass der Hund den Laut nachgewiesen hat.
Diese Prüfung gibt es als 20 und als 40 Stunden Fährte.
16. Vielseitigkeitsprüfung ( Vp )
- Diese Prüfung beinhaltet mehrere Prüfungsfächer. Schweißarbeit ( 600 m ),
Gehorsamsfächer, Stöberarbeit, Spurlautarbeit.
17. Vielseitigkeitsprüfung ohne Spurlaut ( VpoSp )
- Genau wie Punkt 16 nur ohne Spurlaut.
18. Internationale Vielseitigkeitsprüfung ( IntVp )
- Hier gelten die Bestimmungen der FCI.
19. Bodenjagd in Jagdrevieren an Natur- und Kunstbauten ( BhN = Fuchs, Marderhund, Dachs, Waschbär )
- Ein Leistungszeichen, dass im praktischen Jagdbetrieb vergeben werden kann.
20. Kaninchenschleppe/ Herausziehen ( KSchlH )
- Spezialprüfung für Zwerg- und Kaninchenteckel. Hier wird eine 250 m lange Schleppe
mit einen Kaninchen gezogen. Die Schleppe endet an einen Kaninchenbau, wo das
gezogene Kaninchen hinein gesteckt wird. Der Hund muss die Schleppe am Riemen
verfolgen. Nach 200 m wird der Hund geschnallt, muss den Bau finden und das
Kaninchen herausziehen.
21. Kaninchensprenger/Natur ( KSpN )
- Hier müssen die Teckel in einen bewohnten Kaninchenbau einschliefen und die
Kaninchen dazu bewegen, den Bau zu verlassen.